St. Marien Oldenburg Katholische Kirche in Oldenburg

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Kommunionhelfer/innen & Lektor/innen

Über 30 Frauen und Männer nehmen zurzeit in unseren Kirchen St. Christophorus und St. Marien den Dienst des Kommunionhelfers/der Kommunionhelferin und/oder den Dienst des Lektors/der Lektorin wahr. Wer wann zum Dienst gerufen ist, erfahren die Aktiven anhand von Plänen, die jeweils für mehrere Monate erstellt und vom Pfarrbüro aus verteilt werden.

Der Dienst des Kommunionhelfers/der Kommunionhelferin

Seit dem II. Vatikanischen Konzil ist das Bewusstsein gestärkt, dass alle Christen Kirche sind und das Volk Gottes bilden.
Den Dienst der Kommunionspendung können Frauen und Männer übernehmen, die vom Bischof namentlich beauftragt worden sind. Vorausgesetzt werden ein Leben aus dem Glauben, die Mitarbeit in der Gemeinde und die Mitfeier ihrer Gottesdienste, sowie eine innere Sensibilität für die Liturgie der Kirche und ein vertieftes Verständnis der Eucharistie.
Priester und Diakon sind von Amts wegen Spender der heiligen Kommunion in der Messfeier. Mit ihnen zusammen teilen die beauftragten Frauen und Männer die Kommunion aus, wenn die Zahl der Kommunikanten dies erfordert.
Die Beauftragten können an Sonn- und Wochentagen die Krankenkommunion und die Wegzehrung überbringen, sofern ein Priester oder Diakon nicht zur Verfügung steht oder diese wegen anderer Seelsorgeverpflichtungen oder aus Krankheits- und Altersgründen verhindert sind.
Die Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer üben ihren Dienst aus als getaufte und gefirmte Christen. Kraft der Taufe und der Firmung haben sie Anteil am gemeinsamen Priestertum der Getauften, der sie befähigt, in den Gottesdiensten der Kirche mitzuwirken.
Aufgrund der Beauftragung durch den Bischof nehmen sie als Gemeindemitglieder eine besondere Aufgabe in der Liturgie der Kirche wahr.

Der Dienst des Lektors/der Lektorin

Lektoren und Lektorinnen (lat. Vorleser) lesen während des Gottesdienstes ein oder zwei Schriften aus der Bibel und tragen Fürbitten vor. Sie verleihen dem "lebendigen Wort Gottes" Ausdruck und Stimme und übernehmen damit eine wichtige liturgische Aufgabe im Gottesdienst. Zudem nehmen Lektor/innen am Verkündigungsauftrag der Kirche teil, auch dann, wenn ein Pfarrer oder ein Diakon anwesend sind. An Hochfesten können sogar mehrere Lektor/innen den Gottesdienst begleiten. Seit dem II. Vatikanischen Konzil 1965 darf das Amt von beiden Geschlechtern ausgeübt werden - vorausgesetzt, sie sind getauft.
In der „Allgemeinen Einführung in das Messbuch“ steht in Nr. 66 über den Lektor/innendienst: „Der Lektor ist beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist. Der Lektor, auch wenn er Laie ist, hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er auch dann ausüben soll, wenn Mitwirkende höherer Weihegrade anwesend sind. Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass die Lektor/innen für die Ausübung ihres Dienstes, auch wenn sie nicht die Beauftragung erhalten haben, geeignet und gut vorbereitet sind.“