Der Kirchenausschuss vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für die finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Das sind z. B.:
Finanzielle Ausgaben
Einstellung von Mitarbeitenden
Vermietung und Verpachtung von Kirchenimmobilien
Betrieb von Kindertagesstätten
u.a. Rechtsgeschäften
Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge - insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarreirates - sicher.
Der Kirchenausschuss braucht Menschen, die bereit sind, mitzudenken, mitzuentscheiden und mitzumachen – gemäß dem Motto: „deine Stimme-deine Kirche“.
Pressemeldung (Archiv)
10. November 2018
Kichenausschusswahl 2018
Am 10. und 11. November 2018 wird bei uns der Kirchenausschuss neu gewählt. In unserer Pfarrei sind 12 Mitglieder in den Kirchenausschuss zu wählen.