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30. August 2021

3G Regel in den Gemeindehäusern

Am 25.08.2021 ist in Niedersachsen die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Für uns als Gemeinde heißt das: Auch wir haben die neuen Vorgaben des Landes und der Stadt Oldenburg zu beachten.

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In den Gottesdiensten gelten weiterhin die "alten" Regeln. Bitte beachten Sie den Mindestabstand von min. 1,5 m zu anderen Personen. Bis zum Sitzplatz ist Maskenplicht (FFP2-Maske oder OP-Maske). Diese kann am Sitzplatz abgenommen werden. Sobald Sie Ihren Sitzplatz verlassen, müssen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung wieder aufsetzen. Hier gilt die 3G-Regel nicht.

Für alle Veranstalungen in der Begegnungsstätte und dem Christophorus-Haus gilt seit dem 25. August die 3G-Regel. Zutritt ist hier nur noch für vollständig GEIMPFTE, GENESENE oder tagesaktuell NEGATIV GETESTETE Personen möglich. Den Nachweis halten Sie bei Betreten der Häuser bitte stets bereit. Ohne einen gültigen Nachweis haben Personen bei uns in den Gemeindehäusern keinen Zutritt mehr. 

Bitte schützen Sie sich und andere!

Wir danken für Ihr Verständnis!